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Nicht mehr unbegrenzt gültig: Führerschein umtauschen: Schon 2022 beginnt's! Ablaufdatum für alte Lappen kommt
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FOCUS online/Wochit Ihnen droht ein Bußgeld, wenn Sie die 01-Angabe auf dem Führerschein missachten
  • FOCUS-online-Redakteur (München)

Die EU hat sich durchgesetzt: Unsere Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre lang. Was für die neuen schon länger gilt, wird auch für die alten "Lappen" Pflicht. Das bedeutet: Nun müssen auch alte Führerscheine umgetauscht werden.

Führerscheine haben seit März 2019 ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Die "Pappe" ist künftig nur noch 15 Jahre gültig und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden – so hat es die EU durchgedrückt.

43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wichtig: Das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument - die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht. Und: Betroffen sind nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Trotz der Einschränkung müssen insgesamt 43 Millionen Menschen ihren Führerschein umtauschen. Bekannt ist das schon seit 2016. Aber erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18. März 2019 ist das Verfahren auch in Deutschland offiziell in Kraft getreten.

Wer vom Führerschein-Umtausch betroffen ist

Bund und Länder haben eine zeitliche Staffelung beschlossen. Dies folgt der Idee vom Verkehrsausschusses im Bundesrat. Dabei werden zwei Unterscheidungen gemacht:

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – hier ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich.
  • Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 (aber vor dem 19. Januar 2013) ausgestellt wurden – hier ist das Jahr der Ausstellung relevant.
  • Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Sie sind bereits nur noch 15 Jahre gültig.

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Ganz alte Fahrer müssen ihren Führerschein nicht tauschen

Übrigens:  Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen", so der Ausschuss.

Die Liste: Wer 2022 mit dem Führerschein-Umtausch an der Reihe ist

Der früheste Umtauschtermin für Führerscheine in Deutschland ist 2022 – hier trifft es ältere Fahrer. Denn bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umgetauscht haben. Zu Beginn empfahl der Verkehrsausschuss bereits 2021 mit dem Umtausch zu beginnen. 2019 war das dann aber vom Tisch.

Am meisten Zeit lassen können Sie sich, wenn Sie den Schein im Jahr 2012 bis 2013 erworben haben – der Stichtag liegt dann erst im Jahr 2033. Wann Sie nach den gegenwärtigen Plänen der Behörden an der Reihe sind mit dem Umtausch, sehen Sie in den folgenden Tabellen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Umtauschfristen für Führerscheine
Quelle: ADAC Umtauschfristen für Führerscheine

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

Umtauschfristen für Führerscheine
Quelle: ADAC Umtauschfristen für Führerscheine

Entzerrung beim Umtausch dringend nötig

Der Grund für die eigentümliche Staffelung ist, dass nicht Millionen Autofahrer auf einmal den Zulassungsstellen die Tür einrennen. "Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den circa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann.

Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen", erklärt der Verkehrsausschuss im Bundesrat.

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Welche Papiere Sie zum Führerscheinumtausch benötigen

Zum Umtausch Ihres Führerscheins benötigen Sie nur wenige Dokumente:

  • biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • den alten Führerschein
  • Personalausweis oder Pass
  • Kosten: zirka 25 Euro

Wichtig ist: Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Abschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle. Hier können Sie sich über eine Karteikartenabschrift auch einen Nachweis über Ihre Fahrberechtigungen einholen.

Sie behalten Ihre Führerscheinklassen

Immerhin: Eine neue Prüfung oder ein anderer Eignungstest sind bei Führerscheinen für Auto oder Motorrad nicht nötig. Zudem werden die Klassen auch in den EU-Führerschein übernommen - respektive in die neuen Klassen übersetzt.

Manche Fahrberechtigungen gibt es erst mit Gesundheitsuntersuchung

Fahrberechtigungen, die es per Antrag gibt, werden jedoch nicht einfach vom alten auf den neuen Führerschein überschrieben: Hier benötigen Fahrer einen gesonderten Antrag und ab dem 50. Lebensjahr zudem eine Gesundheitsuntersuchung.

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