Firmenwagenkauf
Neuer Firmenwagen? Diese 11 Fehler beim Kauf können teuer werden

Wer sich vor dem Firmenwagenkauf nicht informiert, zahlt später mitunter drauf. Das sind die 11 größten Fehler – und wie sie sich vermeiden lassen.

, von

Kommentieren
Beim Firmenwagenkauf gilt es, teure Fehler zu vermeiden.
© Paula Daniëlse / Getty Images

Fehler 1: Die falsche Finanzierungsform wählen

Viele denken bei Firmenwagen automatisch an Leasing. Das hat vor allem steuerliche Gründe: Monatliche Leasingraten können sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Kauft man den Wagen dagegen, muss die Kaufsumme über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Möchte man den Firmenwagen daher leasen, kann man zwischen zwei verschiedenen Arten wählen: Restwert-Leasing und Kilometer-Leasing. Restwert-Leasing bedeutet, dass der Leasingnehmer die Möglichkeit hat, nach dem Ende des Vertrags das Auto zu kaufen, zu einem vorher vereinbarten Restwert. Beim Kilometer-Leasing wird vorher eine Kilometerzahl festgelegt, die der Leasingnehmer höchstens fahren darf.

Tücken des Kilometer-Leasings

„Wer beim Kilometer-Leasing im Voraus die Kilometer-Fahrleistung nicht richtig einschätzt, bekommt bei der Rückgabe Probleme“, sagt André Glembotzki, der Firmen- und Privatkunden beim Autokauf berät. Überschreitet man die vorher vereinbarte Kilometerzahl, kann es zu teuren Nachzahlungen kommen.

Tücken des Restwert-Leasings

Das Restwert-Leasing kostet oft weniger als das Kilometer-Leasing. Doch Glembotzki warnt: „Restwert-Leasing ist zwar günstiger, aber der Leasingnehmer trägt dafür das Restwert-Risiko: Wenn das Auto am Leasingende für weniger als den kalkulierten Restwert am Markt verkauft werden kann, muss der Leasingnehmer die Wertdifferenz nachzahlen.“

„Auch bei überdurchschnittlicher Abnutzung ist Leasing nicht empfehlenswert. Wer zum Beispiel regelmäßig Hunde im Auto transportiert oder auf unasphaltierten Straßen fährt, muss mit Nachzahlungen rechnen“, so Glembotzki.

Wer unsicher ist, wie stark der Firmenwagen genutzt wird, sollte daher – trotz der steuerlichen Nachteile – auch in Betracht ziehen, den Wagen zu kaufen, sei es per Barkauf oder Finanzierung.

Empfehlung: Überprüfen, welche Finanzierungsform am besten passt, und erst dann entscheiden, ob der neue Firmenwagen gekauft, finanziert oder geleast wird.

Zur Person
André Glembotzki ist unabhängiger Autokaufberater für Firmen- und Privatkunden in ganz Deutschland.

Fehler 2: Den falschen Zeitpunkt wählen

Durchschnittlich alle sieben Jahre bringt ein Autohersteller die neue Generation eines Modells auf den Markt. Nach drei bis vier Jahren erfolgt eine Überarbeitung der Karosserie oder der Ausstattung, ein sogenanntes Facelift. „Es entsteht ein dreieinhalb-jähriger Rhythmus zwischen neuer Generation und Facelift. Das sollte man bedenken, bevor man sich vorschnell für einen Wagen entscheidet“, so Glembotzki.

Es ist daher sinnvoll, sich zu informieren, ob eine neue Generation in Kürze auf den Markt kommt. Ob man sich für die alte oder neue Generation entscheidet, hängt von persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen ab.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

Alte Generation:

  • ausgereifte Technik
  • keine Kinderkrankheiten
  • hohe Rabatte, weil eine neue Generation in den Startlöchern steht

Neue Generation:

  • modernere Technik
  • neue Optik

Steht ein Facelift an, empfiehlt Glembotzki, dieses abzuwarten: „Das Warten auf ein Facelift lohnt sich, da es meist einhergeht mit einer optischen und technischen Auffrischung. Die grundsätzliche technische Basis des Modells bleibt dabei bestehen, das senkt das Risiko für Kinderkrankheiten.“

Empfehlung: Vor dem Kauf informieren, wann Facelifts und neue Modellgenerationen auf den Markt kommen.

Fehler 3: Steuervorteile nicht bedenken

Glembotzki rät, bei der Auswahl des Firmenwagens auf mögliche Steuervorteile zu achten. „Das Thema Steuern ist vor allem dann relevant, wenn man das Fahrzeug auch privat nutzt. Dann ist der Firmenwagen ein geldwerter Vorteil, ist also einkommenssteuerpflichtig.“ Dadurch, dass Elektromobilität momentan steuerlich gefördert wird, kann es sich lohnen, ein E-Auto oder einen Hybrid-Wagen anzuschaffen. Hier der steuerliche Vergleich:

  • Auto mit klassischem Verbrenner-Motor: 1 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos werden auf das Bruttoeinkommen aufgeschlagen und müssen versteuert werden. Das bedeutet, dass jemand, der das Auto privat nutzt, bei einem BLP von 50.000 Euro versteuern muss 500 Euro versteuern muss.
  • vollelektrisches Auto mit BLP unter 60.000 Euro: nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos müssen versteuert werden. Bei einem BLP von 50.000 Euro müssten also 125 Euro versteuert werden.
  • vollelektrisches Auto mit BLP über 60.000 Euro: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos müssen versteuert werden. Bei einem BLP von 70.000 Euro wären das 350 Euro. (Zum Vergleich: Bei einem 70.000 € teuren Auto mit Verbrennungsmotor müssen 700 € versteuert werden.)
  • Hybrid-Auto: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos müssen versteuert werden. Auch hier halbiert sich also gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor die Steuerlast. (Bedingung: mind. 40 Kilometer rein elektrische Reichweite oder max. 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer.)

Bevor man ein vollelektrisches Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Auto kauft, sollte man natürlich prüfen, ob die Möglichkeiten, es aufzuladen, ausreichen. „Wenn die nächste Ladestation 15 Kilometer entfernt ist, ergibt ein elektrisches Fahrzeug keinen Sinn“, so Glembotzki.

Empfehlung: Vor dem Kauf die eigenen Rahmenbedingungen überprüfen und dann entscheiden, ob der neue Firmenwagen ein Verbrenner, ein Plug-in-Hybrid oder ein vollelektrisches Auto wird.

Fehler 4: Die Ausstattung ignorieren

Wer beim Kauf keinen Wert auf die Ausstattung legt, verpasst die Chance, den Wert seines Fahrzeugs zu erhöhen. „Autos, die nur die Serienausstattung ohne weitere Extras besitzen, haben später einen verhältnismäßig geringeren Restwert, weil sich schwerer neue Käufer finden lassen“, sagt Glembotzki. Es kann sich daher lohnen, in Extras zu investieren, auch wenn dadurch die Anschaffung oder das Leasing erstmal teurer sind.

Empfehlung: Um den Werterhalt zu sichern, rät Glembotzki, sich bei der Ausstattung mindestens an der Serienausstattung der nächsthöheren Baureihe zu orientieren oder das Business-Paket zu wählen, wenn eins angeboten wird.

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.

Fehler 5: Das Bedienkonzept nicht testen

Früher ging es beim Neuwagenkauf vor allem um Optik, Kosten und Verbrauch. Glembotzki sagt: „Mittlerweile sind Autos nicht mehr nur Autos, sondern rollende Computersysteme.“ Bevor man sich für einen Wagen entscheidet, sollte man sich daher nicht nur überlegen, welche digitalen Assistenzsysteme man haben möchte – sondern auch, ob man sie auch bedienen kann. „Käufer sollten unbedingt darauf achten, ob und wie intuitiv sie mit dem Bedienkonzept des neuen Wagens zurechtkommen. Sowohl im Stand als auch während der Fahrt.“

Empfehlung: Glembotzki rät, ein Modell nicht nur Probe zu fahren, sondern auch die Bedienkonzepte ohne Handbuch und ohne Verkäufer auszuprobieren.

Fehler 6: Sich zu lange mit der Konfiguration aufhalten

Autohersteller ändern regelmäßig ihre Preislisten und Konfiguratoren, mit denen man seinen Wagen zusammenstellen kann. Auch wenn man beim Konfigurieren gründlich und aufmerksam sein sollte, gilt es, dafür nicht zu lange zu brauchen. „Wer die verbindliche Bestellung immer weiter verschiebt, riskiert, dass er wieder von vorne anfangen muss, weil sich Preislisten oder Konfiguratoren geändert haben.“ Fühlt man sich unsicher, kann man auch einen unabhängigen Autokaufberater hinzuziehen.

Empfehlung: Zügig, aber nicht hektisch konfigurieren und bestellen.

Fehler 7: Die Auftragsbestätigung nicht prüfen

Doch auch, wer seine Konfiguration schnell und sorgfältig im Internet erstellt hat, ist nicht auf der sicheren Seite. „Für die Bestellung konfigurieren die Verkäufer im Autohaus das Wunschfahrzeug im Bestellsystem des Herstellers komplett neu – und zwar manuell.“ Laut Glembotzki kommt es dabei häufig zu Fehlern, die dazu führen können, dass der neue Wagen nicht wie gewünscht gebaut und ausgeliefert wird. „Die Auftragsbestätigung ist oft nicht besonders übersichtlich gestaltet, weswegen viele sie häufig nur kurz anschauen.“ Kleinere Fehler kann der Hersteller mitunter nachträglich ausbessern. Wenn aber zum Beispiel die falsche Farbe bestellt wurde, muss man für eine Änderung selbst aufkommen, oder aber mit der falschen Farbe leben.

Empfehlung: Nach der Bestellung die Auftragsbestätigung akribisch auf Fehler überprüfen oder von einem unabhängigen Berater prüfen lassen.

Fehler 8: Die Lieferung nicht prüfen

Wenn nach langem Warten und diversen Entscheidungen das Auto endlich ausgeliefert wird, ist das für viele Käufer aufregend. Das führe laut Glembotzki häufig dazu, dass sie Fehler übersehen. „Diese Aufregung darf nicht davon ablenken, dass man bei der Auslieferung verbindlich bestätigt, das Fahrzeug wie bestellt empfangen zu haben, und dass alles ordnungsgemäß funktioniert.“ Fallen Fehler erst später auf, werden diese oft nicht mehr kostenfrei behoben.

Empfehlung: Fahrzeug gründlich prüfen, eventuell Person mit Autofachkenntnissen zur Auslieferung mitnehmen.

Fehler 9: Das falsche Modell wählen

Nicht jedes Modell ist als Firmenwagen geeignet. Laut Glembotzki erkennen Finanzämter Camping-Fahrzeuge und Sportwagen nicht in jedem Fall als Firmenwagen an. „Bei diesen Autos ist es meiner Erfahrung nach häufig schwierig, Finanzämter davon zu überzeugen, dass sie einen dienstlichen Nutzen haben. Dann besteht die Gefahr, dass sie Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkennen.“

Empfehlung: Bei der Auswahl des Fahrzeugs darauf achten, dass es als PKW zugelassen ist.

Fehler 10: Nicht ausmessen

Es mag banal klingen, passiert laut Glembotzki jedoch häufiger als man denkt: Das neugekaufte Firmenauto passt nicht in die Garage. Oder das täglich benötigte Werkzeug nicht in den Kofferraum. „Auch, wenn es das gleiche Modell ist, das man vorher gefahren hat, gibt es mitunter Größenunterschiede zwischen den Autogenerationen“, so Glembotzki.

Empfehlung: Vor dem Kauf genau ausmessen, wie viel Platz man benötigt – selbst wenn man die neue Generation seines bisherigen Modells kauft.

Fehler 11: Zu viel Interesse zeigen

Auch wenn die Vorfreude auf das neue Auto groß ist, empfiehlt Glembotzki, beim Autohändler nicht zu viel Interesse zu zeigen – um einen besseren Preis auszuhandeln. „Man sollte dem Verkäufer oder der Verkäuferin nie das Gefühl vermitteln, das neue Auto unbedingt haben zu wollen – auch wenn das so sein sollte.“ Er rät, stattdessen sachlich distanziert zu bleiben und darauf hinzuweisen, dass man das entsprechende Modell der Konkurrenz ebenso interessant findet. „Gerade Premiumhersteller wie Audi, BMW oder Mercedes sind immer sehr daran interessiert, keine Kunden an die Konkurrenz zu verlieren.“

Empfehlung: Im Verkaufsgespräch sachlich bleiben und dem Verkäufer nicht zu viel Interesse signalisieren.

Mehr zum Thema: Benzin und Diesel lagern: Das sollten Sie wissen

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
Fehler 1: Die falsche Finanzierungsform wählen Viele denken bei Firmenwagen automatisch an Leasing. Das hat vor allem steuerliche Gründe: Monatliche Leasingraten können sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Kauft man den Wagen dagegen, muss die Kaufsumme über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Möchte man den Firmenwagen daher leasen, kann man zwischen zwei verschiedenen Arten wählen: Restwert-Leasing und Kilometer-Leasing. Restwert-Leasing bedeutet, dass der Leasingnehmer die Möglichkeit hat, nach dem Ende des Vertrags das Auto zu kaufen, zu einem vorher vereinbarten Restwert. Beim Kilometer-Leasing wird vorher eine Kilometerzahl festgelegt, die der Leasingnehmer höchstens fahren darf. Tücken des Kilometer-Leasings „Wer beim Kilometer-Leasing im Voraus die Kilometer-Fahrleistung nicht richtig einschätzt, bekommt bei der Rückgabe Probleme“, sagt André Glembotzki, der Firmen- und Privatkunden beim Autokauf berät. Überschreitet man die vorher vereinbarte Kilometerzahl, kann es zu teuren Nachzahlungen kommen. Tücken des Restwert-Leasings Das Restwert-Leasing kostet oft weniger als das Kilometer-Leasing. Doch Glembotzki warnt: „Restwert-Leasing ist zwar günstiger, aber der Leasingnehmer trägt dafür das Restwert-Risiko: Wenn das Auto am Leasingende für weniger als den kalkulierten Restwert am Markt verkauft werden kann, muss der Leasingnehmer die Wertdifferenz nachzahlen.“ „Auch bei überdurchschnittlicher Abnutzung ist Leasing nicht empfehlenswert. Wer zum Beispiel regelmäßig Hunde im Auto transportiert oder auf unasphaltierten Straßen fährt, muss mit Nachzahlungen rechnen“, so Glembotzki. Wer unsicher ist, wie stark der Firmenwagen genutzt wird, sollte daher – trotz der steuerlichen Nachteile – auch in Betracht ziehen, den Wagen zu kaufen, sei es per Barkauf oder Finanzierung. Empfehlung: Überprüfen, welche Finanzierungsform am besten passt, und erst dann entscheiden, ob der neue Firmenwagen gekauft, finanziert oder geleast wird. Fehler 2: Den falschen Zeitpunkt wählen Durchschnittlich alle sieben Jahre bringt ein Autohersteller die neue Generation eines Modells auf den Markt. Nach drei bis vier Jahren erfolgt eine Überarbeitung der Karosserie oder der Ausstattung, ein sogenanntes Facelift. „Es entsteht ein dreieinhalb-jähriger Rhythmus zwischen neuer Generation und Facelift. Das sollte man bedenken, bevor man sich vorschnell für einen Wagen entscheidet“, so Glembotzki. Es ist daher sinnvoll, sich zu informieren, ob eine neue Generation in Kürze auf den Markt kommt. Ob man sich für die alte oder neue Generation entscheidet, hängt von persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen ab. Alte Generation: ausgereifte Technik keine Kinderkrankheiten hohe Rabatte, weil eine neue Generation in den Startlöchern steht Neue Generation: modernere Technik neue Optik Steht ein Facelift an, empfiehlt Glembotzki, dieses abzuwarten: „Das Warten auf ein Facelift lohnt sich, da es meist einhergeht mit einer optischen und technischen Auffrischung. Die grundsätzliche technische Basis des Modells bleibt dabei bestehen, das senkt das Risiko für Kinderkrankheiten.“ Empfehlung: Vor dem Kauf informieren, wann Facelifts und neue Modellgenerationen auf den Markt kommen. Fehler 3: Steuervorteile nicht bedenken Glembotzki rät, bei der Auswahl des Firmenwagens auf mögliche Steuervorteile zu achten. „Das Thema Steuern ist vor allem dann relevant, wenn man das Fahrzeug auch privat nutzt. Dann ist der Firmenwagen ein geldwerter Vorteil, ist also einkommenssteuerpflichtig.“ Dadurch, dass Elektromobilität momentan steuerlich gefördert wird, kann es sich lohnen, ein E-Auto oder einen Hybrid-Wagen anzuschaffen. Hier der steuerliche Vergleich: Auto mit klassischem Verbrenner-Motor: 1 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos werden auf das Bruttoeinkommen aufgeschlagen und müssen versteuert werden. Das bedeutet, dass jemand, der das Auto privat nutzt, bei einem BLP von 50.000 Euro versteuern muss 500 Euro versteuern muss. vollelektrisches Auto mit BLP unter 60.000 Euro: nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos müssen versteuert werden. Bei einem BLP von 50.000 Euro müssten also 125 Euro versteuert werden. vollelektrisches Auto mit BLP über 60.000 Euro: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos müssen versteuert werden. Bei einem BLP von 70.000 Euro wären das 350 Euro. (Zum Vergleich: Bei einem 70.000 € teuren Auto mit Verbrennungsmotor müssen 700 € versteuert werden.) Hybrid-Auto: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) des Autos müssen versteuert werden. Auch hier halbiert sich also gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor die Steuerlast. (Bedingung: mind. 40 Kilometer rein elektrische Reichweite oder max. 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer.) Bevor man ein vollelektrisches Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Auto kauft, sollte man natürlich prüfen, ob die Möglichkeiten, es aufzuladen, ausreichen. „Wenn die nächste Ladestation 15 Kilometer entfernt ist, ergibt ein elektrisches Fahrzeug keinen Sinn“, so Glembotzki. Empfehlung: Vor dem Kauf die eigenen Rahmenbedingungen überprüfen und dann entscheiden, ob der neue Firmenwagen ein Verbrenner, ein Plug-in-Hybrid oder ein vollelektrisches Auto wird. Fehler 4: Die Ausstattung ignorieren Wer beim Kauf keinen Wert auf die Ausstattung legt, verpasst die Chance, den Wert seines Fahrzeugs zu erhöhen. „Autos, die nur die Serienausstattung ohne weitere Extras besitzen, haben später einen verhältnismäßig geringeren Restwert, weil sich schwerer neue Käufer finden lassen“, sagt Glembotzki. Es kann sich daher lohnen, in Extras zu investieren, auch wenn dadurch die Anschaffung oder das Leasing erstmal teurer sind. Empfehlung: Um den Werterhalt zu sichern, rät Glembotzki, sich bei der Ausstattung mindestens an der Serienausstattung der nächsthöheren Baureihe zu orientieren oder das Business-Paket zu wählen, wenn eins angeboten wird. Fehler 5: Das Bedienkonzept nicht testen Früher ging es beim Neuwagenkauf vor allem um Optik, Kosten und Verbrauch. Glembotzki sagt: „Mittlerweile sind Autos nicht mehr nur Autos, sondern rollende Computersysteme.“ Bevor man sich für einen Wagen entscheidet, sollte man sich daher nicht nur überlegen, welche digitalen Assistenzsysteme man haben möchte – sondern auch, ob man sie auch bedienen kann. „Käufer sollten unbedingt darauf achten, ob und wie intuitiv sie mit dem Bedienkonzept des neuen Wagens zurechtkommen. Sowohl im Stand als auch während der Fahrt.“ Empfehlung: Glembotzki rät, ein Modell nicht nur Probe zu fahren, sondern auch die Bedienkonzepte ohne Handbuch und ohne Verkäufer auszuprobieren. Fehler 6: Sich zu lange mit der Konfiguration aufhalten Autohersteller ändern regelmäßig ihre Preislisten und Konfiguratoren, mit denen man seinen Wagen zusammenstellen kann. Auch wenn man beim Konfigurieren gründlich und aufmerksam sein sollte, gilt es, dafür nicht zu lange zu brauchen. „Wer die verbindliche Bestellung immer weiter verschiebt, riskiert, dass er wieder von vorne anfangen muss, weil sich Preislisten oder Konfiguratoren geändert haben.“ Fühlt man sich unsicher, kann man auch einen unabhängigen Autokaufberater hinzuziehen. Empfehlung: Zügig, aber nicht hektisch konfigurieren und bestellen. Fehler 7: Die Auftragsbestätigung nicht prüfen Doch auch, wer seine Konfiguration schnell und sorgfältig im Internet erstellt hat, ist nicht auf der sicheren Seite. „Für die Bestellung konfigurieren die Verkäufer im Autohaus das Wunschfahrzeug im Bestellsystem des Herstellers komplett neu – und zwar manuell.“ Laut Glembotzki kommt es dabei häufig zu Fehlern, die dazu führen können, dass der neue Wagen nicht wie gewünscht gebaut und ausgeliefert wird. „Die Auftragsbestätigung ist oft nicht besonders übersichtlich gestaltet, weswegen viele sie häufig nur kurz anschauen.“ Kleinere Fehler kann der Hersteller mitunter nachträglich ausbessern. Wenn aber zum Beispiel die falsche Farbe bestellt wurde, muss man für eine Änderung selbst aufkommen, oder aber mit der falschen Farbe leben. Empfehlung: Nach der Bestellung die Auftragsbestätigung akribisch auf Fehler überprüfen oder von einem unabhängigen Berater prüfen lassen. Fehler 8: Die Lieferung nicht prüfen Wenn nach langem Warten und diversen Entscheidungen das Auto endlich ausgeliefert wird, ist das für viele Käufer aufregend. Das führe laut Glembotzki häufig dazu, dass sie Fehler übersehen. „Diese Aufregung darf nicht davon ablenken, dass man bei der Auslieferung verbindlich bestätigt, das Fahrzeug wie bestellt empfangen zu haben, und dass alles ordnungsgemäß funktioniert.“ Fallen Fehler erst später auf, werden diese oft nicht mehr kostenfrei behoben. Empfehlung: Fahrzeug gründlich prüfen, eventuell Person mit Autofachkenntnissen zur Auslieferung mitnehmen. Fehler 9: Das falsche Modell wählen Nicht jedes Modell ist als Firmenwagen geeignet. Laut Glembotzki erkennen Finanzämter Camping-Fahrzeuge und Sportwagen nicht in jedem Fall als Firmenwagen an. „Bei diesen Autos ist es meiner Erfahrung nach häufig schwierig, Finanzämter davon zu überzeugen, dass sie einen dienstlichen Nutzen haben. Dann besteht die Gefahr, dass sie Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkennen.“ Empfehlung: Bei der Auswahl des Fahrzeugs darauf achten, dass es als PKW zugelassen ist. Fehler 10: Nicht ausmessen Es mag banal klingen, passiert laut Glembotzki jedoch häufiger als man denkt: Das neugekaufte Firmenauto passt nicht in die Garage. Oder das täglich benötigte Werkzeug nicht in den Kofferraum. „Auch, wenn es das gleiche Modell ist, das man vorher gefahren hat, gibt es mitunter Größenunterschiede zwischen den Autogenerationen“, so Glembotzki. Empfehlung: Vor dem Kauf genau ausmessen, wie viel Platz man benötigt – selbst wenn man die neue Generation seines bisherigen Modells kauft. Fehler 11: Zu viel Interesse zeigen Auch wenn die Vorfreude auf das neue Auto groß ist, empfiehlt Glembotzki, beim Autohändler nicht zu viel Interesse zu zeigen – um einen besseren Preis auszuhandeln. „Man sollte dem Verkäufer oder der Verkäuferin nie das Gefühl vermitteln, das neue Auto unbedingt haben zu wollen - auch wenn das so sein sollte.“ Er rät, stattdessen sachlich distanziert zu bleiben und darauf hinzuweisen, dass man das entsprechende Modell der Konkurrenz ebenso interessant findet. „Gerade Premiumhersteller wie Audi, BMW oder Mercedes sind immer sehr daran interessiert, keine Kunden an die Konkurrenz zu verlieren.“ Empfehlung: Im Verkaufsgespräch sachlich bleiben und dem Verkäufer nicht zu viel Interesse signalisieren. Mehr zum Thema: Benzin und Diesel lagern: Das sollten Sie wissen
Mehr lesen über