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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie Sie trotz Corona oder Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen
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Burn Out ist für viele Erwerbstätige ein Risiko beim Verdienstausfall.
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Burn Out ist für viele Erwerbstätige ein Risiko beim Verdienstausfall.

  • FOCUS-online-Redakteurin

Die Coronapandemie, psychische Erkrankungen und Inflation: Das Risiko nach einem Verdienstausfall in die Armut abzurutschen, war noch nie so hoch. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schafft Abhilfe. Doch mit Vorerkrankungen ist die Auswahl klein. So finden Sie den passenden Tarif.

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Menschen mit psychischen Erkrankungen kennen das: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen ist fast unmöglich. Deutlich unbekannter ist, dass auch eine Coronavirusinfektion den Abschluss einer BU erschweren kann. Dabei betrifft das Problem Millionen Menschen: Seit Pandemiebeginn hat das RKI deutschlandweit insgesamt knapp 28 Millionen Infektionen mit dem Coronavirus registriert.

Auch die Zahl der psychischen Erkrankungen hat in den letzten Jahren zugenommen. Bei vielen führt diese zu einer Erwerbsunfähigkeit: Im Jahr 2020 haben rund 73.000 Menschen erstmals eine Erwerbsminderungsrente wegen einer psychischen Erkrankung erhalten. Das geht aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung  hervor. Gefährlich dabei: Ein Großteil der Berufstätigen in Deutschland hat keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und damit auch kein Sicherheitsnetz, wenn eine Krankheit den Job unmöglich macht.  

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Haben Sie einen schweren Unfall oder eine schwere Erkrankung und sind nicht in der Lage, ihrem aktuellen Job nachzugehen, springt die BU mit einer monatlichen Rente ein. Das gilt auch, wenn Sie einen Burn-Out oder eine andere psychische Erkrankung erleiden. Weil es sich um eine Risikoversicherung handelt, wird bei einer Kündigung oder dem Eintritt ins Rentenalter in der Regel kein Geld zurückbezahlt.

Macht es Sinn, eine BU abzuschließen?

 

Wenn Sie berufsunfähig werden, springt der Staat nicht für Sie ein. Wer nicht mehr arbeiten kann, dem bleiben nur eigene Ersparnisse oder Hartz IV. Wichtig zu wissen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es nur bei völliger Arbeitsunfähigkeit. Das heißt, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie können sie zudem nur in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

Die Beiträge zur BU steigen je nach Alter und Vorerkrankungen, daher empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren eine Versicherung abzuschließen . Idealerweise tut man dies noch vor dem Eintritt ins Arbeitsleben: „Je jünger man ist, desto günstiger wird die monatliche Kostenbelastung beim Abschluss einer BUV“, erklärt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Bayern auf Nachfrage von FOCUS Online. Ab dem 30. Lebensjahr wird der Abschluss schrittweise teurer, weil der Spar-Zeitraum schrumpft, aber das Ausfallrisiko gleich hoch bleibt. Die meisten Fälle einer Berufsunfähigkeit treten laut dem Verbraucherschutz-Experten erst in zweiten Hälfte des Erwerbslebens auf.

Hinzu kommt, dass in dieser Lebensphase die spätere berufliche Laufbahn noch unklar ist: „Körperliche Berufe wie Maurer oder Dachdecker werden immer noch als risikoreicher eingestuft und sind damit teurer. Jedoch nehmen auch die psychisch bedingten Ausfälle bei den 'Kopfarbeiterenden' zu“, so Straub. Dazu gehören vor allem Lehrerinnen und Lehrer, die schon länger schwer zu versichern sind.

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Wonach richten sich die Kosten?

 

Die Tarife bei den Versicherern können teils sehr unterschiedlich ausfallen. Berechnet werden sie anhand von:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Beruf
  • Vorerkrankungen
  • Hobbys & Lebensgewohnheiten

Besonders gefährliche Hobbies wie Extremsport oder Lebensgewohnheiten wie Rauchen führen zu höheren Kosten. Sie sind neben dem Beruf und Vorerkrankungen auch ausschlaggebend dafür, ob man als Versicherter überhaupt angenommen wird.

Tarife in der Werbung werden außerdem immer nach einem Idealtyp berechnet. Das sind meistens junge Menschen in Bürojobs ohne Aussicht auf schwere körperliche Belastung.

Was deckt die Versicherung ab?

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Man muss also nicht komplett erwerbsunfähig sein, bevor man Leistungen erhält. Auch eine vorübergehende Berufsunfähigkeit, etwa nach einem Unfall, ist abgedeckt. Eines vorweg: Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeitsfähig, deckt das die BU nicht ab. Lediglich die Einkommenseinbußen, wenn man dem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, übernimmt die Versicherung den Verdienstausfall für mindestens sechs Monate .

Der Übernahme wird nur dann garantiert, wenn man den Beruf in dieser Zeit zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Die genaue Höhe der Auszahlung hängt aber immer von den jeweiligen Vertragskonditionen ab.

Constantin Papaspyratos, Chefökonom beim Bund der Versicherten (BdV), legt Versicherten ans Herz, den Antrag auf Leistungen der BU nicht auf eigene Faust zu unternehmen: „Es gibt dafür spezialisierte Versicherungsberaterinnen und -berater sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte, die bei der Antragstellung der BU-Leistung unterstützen können.“

 

BU trotz Psychotherapie?

 

Wer sich gerade in psychotherapeutischer Behandlung befindet, hat schlechte Karten: „Psychotherapien müssen mindestens seit 5 Jahren abgeschlossen sein, sonst bekommt man keinen Versicherungsschutz“, erklärt Verbraucherschutz-Experte Straub. Bei abgeschlossenen Therapien sind die Chancen auf Versicherung zu Normalbeträgen oder mit Risikozuschlag besser, schreibt der Online-Versicherungsmaklerdienst „ Clark “.

Wer beispielsweise eine Depression als Vorerkrankung angeben muss, sollte sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um die eigenen Chancen zu erhöhen. Die Ärztin oder der Arzt kann dann ein Attest mit guter Prognose ausstellen. Das signalisiert der Versicherung, dass in nächster Zeit kein Rückfall zu erwarten ist.

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Was ist, wenn ich COVID hatte?

 

Aktuell sind Langzeit- oder Spätfolgen einer Corona-Infektion nicht absehbar. Ob und wie eine Covid-Infektion als Vorerkrankung gilt und ob man diese generell angeben muss, ist noch unklar. Vor allem für Neuabschlüsse ist die Situation undurchsichtig. „ Spiegel “-Recherchen legen nahe, dass Versicherer immer häufiger abfragen, ob man sich bereits mit dem Coronavirus infiziert hat. Das bestätigt auch Straub gegenüber FOCUS Online. Weil derzeit so wenig über die Folgen einer Covid-Infektion bekannt ist, können die Versicherer noch keine Risiken kalkulieren - und deswegen auch keine entsprechenden Tarife anbieten. 

Auf Nachfrage von FOCUS Online antwortet Dr. Marco Adelt, Vorstand und Co-Founder bei Clark, dass der Abschluss einer BU unter bestimmten Voraussetzungen bisher kein Problem sei. Vor allem die Kundinnen und Kunden, deren Infektion länger zurückliege, die symptomfrei seien und unter keinen Langzeitfolgen litten, können sich in den meisten Fällen absichern.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich erst kürzlich infiziert haben und die Nachwehen der Infektion noch nicht abzusehen sind: Hier rät Dr. Adelt, mit dem Abschluss ein paar Monate zu warten, um langfristige gesundheitliche Folgen auszuschließen.

Für alle mit einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung findet Straub beruhigende Worte: „Eine Covid-19-Erkrankung ist kein Ausschlussgrund, auch wenn daraus Langzeitfolgen entstehen können. Denn für die BU-Leistung kommt es nicht auf die Ursache der Erkrankung, sondern darauf an, dass man deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.“ Fälle, in denen eine Infektion mit Covid zur Leistungsablehnung durch die Versicherung geführt haben, seien der Verbraucherschutzzentrale Bayern nicht bekannt.

 

Worauf muss ich achten?

 

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie folgende Faktoren unbedingt beachten:

  • Höhe der Rente: Die Kosten des täglichen Lebens bleiben gleich, auch wenn man berufsunfähig wird. Das sollte man bedenken, wenn man die Höhe der Rente festlegt. Straub empfiehlt die BU-Rente und damit verbundenen Raten so anzusetzen, dass diese Fixkosten gedeckt bleiben: „Wenn sonst keine anderen Einnahmequellen existieren, sind monatliche BU-Renten von unter 1.000 Euro sicher zu gering.“
  • Abstrakte Verweisklausel: Diese Vertragsklausel legt nahe, dass Betroffene zwar nicht mehr in ihrem ursprünglichen Job, aber theoretisch in einem anderen Bereich arbeiten könnten. Pilotinnen und Piloten könnten demnach beispielsweise weiterhin bei einer Airline im Sales-Bereich arbeiten und die Versicherung verweigert die Auszahlung. Ist eine solche Klausel im Vertrag enthalten, sollten Sie sich einen anderen Anbieter suchen.
  • Definition der Berufsunfähigkeit: Um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor Vertragsabschluss klären, ab welchem Zeitpunkt Ärztinnen und Ärzte die Berufsunfähigkeit attestieren müssen. Denn solange diese nicht festgestellt wurde, müssen Sie Ihren Verdienstausfall selbst stemmen.
  • Rechtsschutzversicherung: BdV-Chefökonom Papaspyratos empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, denn: „Sollte der Versicherer die beantragte BU-Rente nicht zahlen, ist der folgende Gerichtsprozess wegen der hohen Streitwerte und Gutachterkosten ohne Rechtsschutzversicherung eine große finanzielle Belastung, die viele Betroffene überfordern könnte.“ Das bestätigt auch Straub von der Verbraucherzentrale Bayern: „Gerade bei psychischen Erkrankungen stellen sich BU-Versicherer bei der Leistungsgewährung immer wieder quer.“
  • Berufsabhängige Risiken: Je nachdem, in welchem Beruf oder welcher Branche Sie arbeiten, sollten spezifische Risiken in der Versicherung festgehalten werden.
  • “Schwarze Liste": Deutsche Versicherer sammeln laut Straub Daten, „um sich vor Missbrauch und Betrug zu schützen.“ Dabei handelt es sich um das sogenannte „Hinweis- und Informationssystem (HIS)“. Damit es keine Auffälligkeiten und anschließende Probleme beim Vertragsabschluss gibt, sollte man sich im Zweifelsfall an einen Versicherungsberater oder -makler wenden. Diese Expertinnen und Experten wissen, wie man einen Eintrag in das HIS vermeidet.
 
 
 
 

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