Ein Jahr nach der Flutkatastrophe

Gibt es bald eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland?

Über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird seit Jahrzehnten diskutiert.

Über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird seit Jahrzehnten diskutiert.

München. Es ist eine Krankheit, die nicht Ärztinnen und Ärzte, sondern Versicherer und mit der Assekuranz befasste Fachleute diagnostizieren. Sie haben den Begriff Hochwasserdemenz geprägt. Das beschreibt das große Vergessen, das Politikerinnen und Politiker nach katastrophalen Überschwemmungen immer wieder befällt. Kurzfristig ploppt zwar die Erkenntnis auf, endlich etwas dagegen tun zu müssen, dass in Deutschland nur die Hälfte aller Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gegen Schäden durch Starkregen oder Sturzfluten versichert ist.

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Aber dann setzt regelmäßig die erwähnte Hochwasserdemenz ein. Das Thema gerät in Vergessenheit bis zur nächsten Katastrophe. Die war vor einem Jahr im und um das Ahrtal herum so groß, dass dieser Teufelskreis nun wohl durchbrochen wird. Zwei recht konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch.

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Der erste Vorschlag

Den einen erklärt Stephan Rehmke. „Wir brauchen in Deutschland eine flächendeckende Pflichtversicherung für Elementarschäden“, fordert der Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV). Mit anderen Methoden erreiche man eine nötige Versicherungsdichte von jenseits 90 Prozent einfach nicht.

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Denn selbst ein Jahr nach dem Schock im Ahrtal ist diese Dichte für Elementarschadenpolicen nur um 4 Prozentpunkte auf im Bundesschnitt 50 Prozent gestiegen. Die Jahre davor war sie nach Statistiken des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) jährlich um magere ein bis zwei Prozent gewachsen.

Rehmke hat eine Vorstellung, warum das trotz Erderwärmung und immer mehr sowie heftigeren Unwettern so läuft. „Die Gefahr durch den Klimawandel ist für die meisten Menschen mit Blick auf das eigene Hab und Gut nicht konkret genug, das wird ausgeblendet“, meint der BdV-Vorstand. Zudem wähnten sich viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer per Wohngebäudepolice irrtümlich umfassend versichert. Die deckt aber nur Gefahren wie Blitz, Frost, Sturm, Feuer und Hagel ab, aber nicht sogenannte Elementargefahren wie Überschwemmungen. Dazu braucht es eine Zusatzpolice, die in jedem zweiten Fall fehlt.

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Das „Samariter-Dilemma“

Und dann gibt es noch etwas, das Rehmke das „Samariter-Dilemma“ nennt. Politikerinnen und Politiker appellieren zwar an Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, sich eine Elementarschadenpolice zu besorgen. Eben weil der Staat denjenigen, die eine solche Police kaufen könnten, es aber nicht tun, im Schadensfall nichts mehr zahlt.

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Wenn aber große Landstriche überflutet werden und viele Unversicherte vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, zahlt der Staat als Samariter dann doch Entschädigungen. Die Opfer sind schließlich auch Wählerinnen und Wähler. Weil Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer das wissen, sparen sie sich auch deshalb eine Police gegen Elementarschäden. Der Staat zahlt erfahrungsgemäß immer wieder und bei Versicherern weiß man das nie ganz genau.

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Pflichtpolice oder andere Lösung?

Das macht die Forderung nach einer Pflichtpolice verständlich. Aber die galt jahrelang als verfassungsrechtlich unmöglich. Diesen Juni haben die Länderjustizministerinnen und ‑minister diese Rechtsmeinung allerdings kassiert und erklärt, dass eine Pflichtversicherung rechtlich nicht ausgeschlossen sei.

Der heimische Versicherungsverband GDV ist trotzdem dagegen. Denn rechtlich möglich ist eine Versicherungspflicht nach Lesart des Verbands nur für hochgefährdete Gebäude oder Neubauten, nicht aber die große Masse des Baubestands. Versicherungspflichtig machen könne man nur 1,5 Prozent der 17 Millionen privaten Wohnhäuser bundesweit. Zudem würde eine Versicherungspflicht auf Kosten von Hochwasserschutz und Prävention gehen, weil alle Schäden ja dann versichert sind.

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Der zweite Vorschlag

Mehr Elementarschaden­policen verkaufen will aber auch die Assekuranz und hat dafür einen eigenen Vorschlag. Ab sofort soll jede private Wohngebäudepolice automatisch mit Elementarschaden­deckung ausgestattet werden, die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aktiv abwählen müssten, wenn sie sie nicht wollen. Damit werde dann aber auch verbindlich auf Staatshilfe im Schadensfall verzichtet. Bestehende Wohngebäude­policen will der GDV zu einem Stichtag ebenso behandeln, wozu der Bund ein Überleitungsgesetz erlassen müsse. Ergänzend seien Bauverbote in Gebieten nötig, die hochwassergefährdet sind, und besserer Schutz bestehender Bauten.

Versicherungsdichte und Preise

In Deutschland haben zwar im Schnitt die Hälfte aller Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine Police gegen Elementarschäden. Aber das ist regional sehr unterschiedlich. In Baden-Württemberg beträgt die Versicherungsdichte 94 Prozent. Das sind historische Nachwirkungen einer bis 1993 dort bestehenden Pflichtpolice. In Bremen am anderen Ende der Skala ist nur jede und jeder Vierte entsprechend versichert. Selbst im von der Flutkatastrophe im Vorjahr besonders betroffenen Bundesland Rheinland-Pfalz sind es aktuell nur 42 Prozent. Die Kosten für eine Elementarschadenpolice ist gestaffelt nach dem Gefährdungsgrad eines Hauses. Für 92 Prozent aller Gebäude kostet sie laut GDV unter 100 Euro jährlich. Ab 500 Euro und teilweise deutlich mehr bei zugleich höheren Selbstbehalten müssten demnach 1,5 Prozent der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer berappen. Das sind 250.000 Fälle, wo es bei einer Pflichtpolice mit der Finanzierung teilweise kritisch werden könnte. Schwierig durchsetzbar sind auch Bauverbote in Gefahrenzonen. So sind im Ahrtal bis auf 34 Häuser alle Gebäude wieder am ursprünglichen Standort errichtet worden.

Justizministerium will bis Ende 2022 einen Vorschlag erarbeiten

Der BdV widerspricht. Die Beschränkung einer Versicherungspflicht auf 1,5 Prozent aller privaten Wohngebäude sei juristisch nicht nachvollziehbar. Prävention werde auch nicht ausgebremst. Dafür sorge schon die Prämie. Wer sein Haus baulich besser schützt, zahle einen geringeren Versicherungsbeitrag.

Und wenn man diese Prämie automatisch über einen Zuschlag zur Grundsteuer eintreibt, sei das auch unkompliziert. Für eine Verschärfung des Baurechts, die nicht nur private Wohnungsbesitzerinnen und ‑besitzer, sondern auch Gemeinden und Kommunen in die Pflicht nimmt, ist auch der BdV.

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Die Sache liegt nun beim FDP-geführten Bundesjustizministerium. Es will bis Ende des Jahres einen Vorschlag erarbeiten, wie eine Versicherungspflicht oder eine vergleichbare Lösung für Elementarschäden gestrickt werden könne. Erneute Hochwasserdemenz befürchten weder GDV noch BdV. Zumindest in dem Punkt sind sich beide einig.

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