Buchführung als selbständiger Webdesigner / Webworker

23.02.2012 14:00 Uhr

Hallo Webworker,

Anmerkung: Sorry, etwas OffTopic, trotzdem wichtig.

es war an der Zeit meine Buchführung zu professionalisieren und so habe ich mir nach ein wenig Recherche den Lexware Buchhalter 2012 zugelegt.

Ich muss zugeben, dass das Thema Buchführung in meiner Studentenzeit nicht gerade zu meinen Lieblinksthemen gehörte und ich schon etwas ziemlich eingerostet bin.

Es kommen aktuell vor allem Fragen bezüglich der zu verwendeten Konten auf. Auf welches Soll-Konto verbuche ich zum Beispiel Rechnungen für "Server, Hosting, Domains"? Unter "Technische Anlagen und Maschinen" oder ganz einfach unter "Fremdleistungen".

Ein Buch mit Tipps speziell für Webworker bzw. Webdesigner habe ich nicht gefunden.

Habt ihr vielleicht ein paar Tipps oder Links für mich?

Danke im voraus!

Timo

2 Antworten

#1

24.02.2012 15:52 Uhr

Auf das Aufwandskonto "Fremdleistungen". Das Bestandskono TA/Maschinen wäre falsch und steuerlich ungünstig.

#2

07.03.2012 10:52 Uhr

Update

In der Zwischenzeit habe ich ein paar Erfahrungen sammeln können und möchte euch gerne daran teilhaben lassen. 

Eventuell kann der Ein oder Andere etwas ergänzen, damit wir hier eine gute Sammlung erzielen.

Folgende Posten & Konten (im Kontenrahmen SKR 03) waren für mich relevant:

  • Kosten für Server, Domains bzw. Webhosting
    3100 Fremdleistungen 
  • Telefon
    4920 Telefon
  • Internet
    4925 Telefax und Internetkosten
  • Rechtsanwalt & Steuerberater
    4950 Rechts- und Beratungskosten 
  • Gebühren für Kontoführung
    4970 Kosten des Geldverkehrs
  • Gewerbesteuer (auch Vorauszahlungen)
    4320 Gewerbesteuer
  • Gewerbesteuernachzahlungen 
    2280 Gewerbesteuernachzahlungen Vorjahre 
  • Miete für das Büro
    4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
  • (Miet-)Kaution für das Büro
    1525 Kautionen
  • Einkommensteuer 
    1810 Privatsteuern 
  • Aushilfen (400,- € Jobber)
    Löhne an 4190 Aushilfslöhne
    Sozialabgaben (Knappschaft) an 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen
  • Google AdSense Einnahmen
    ... sind USt.-befreit und werden deshalb auf
         8337 Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG
    gebucht. 

 

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